AMS Arbeitslose Sperren Strafen
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Immer öfter sperrt der Arbeitsmarktservice (AMS) den Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Im Jahr 2018 ist die Zahl der Sperren bereits sprunghaft auf einen Rekordwert angestiegen. Gemessen an der Zahl der BezieherInnen war sie seit 2002 (wo die öffentlich verfügbare Datenreihe des AMS beginnt) noch nie so hoch. 2019 dürfte es aber noch einmal mehr Sperren geben. Hält der Trend des ersten halben Jahres, werden rund 150.000 Menschen davon Betroffen sein.
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Oft wird die Zahl der Sperren mit der Wirtschaftslage erklärt: sei die Wirtschaftslage gut, gäbe es viele freie Stellen. Weil sich Arbeitslose in Österreich verpflichten, nach Arbeit zu suchen, schickt sie das Arbeitsmarktservice dann öfter zum Vorstellungsgespräch. Treten dabei Probleme und Streitfälle, kann gesperrt werden. Das erklärt zum Beispiel der Standard.
Die Daten zeigen aber: das allein erklärt den Anstieg von 2017 bis 2019 nicht.
Allerdings hat die ÖVP-FPÖ-Rgierung in dieser Zeit das AMS dazu gedrängt, Arbeitslose mehr zu Stellen in anderen Regionen zu drängen.
Oft behaupten Befürworter, dass Strafen notwendig seien, um Sozialmissbrauch zu verhindern. Das mag logisch klingen, ist in der Realität aber nicht zu beweisen. Selbst eine vom AMS selbst in Auftrag gegebene Studie konnte nicht zeigen, dass mehr Sanktionen zu mehr Wiedereinstiegen in den Arbeitsmarkt führen. Es sei sogar „eher zu erwarten, dass damit ein häufigerer Rückzug aus dem Arbeitsmarkt verursacht würde“, heißt es dort.
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